Monitoringkonzept
Gemäß der Verordnung EU/601/2012 über die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen, kurz Monitoring-Verordnung oder MVO genannt, sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066, müssen die Monitoringkonzepte regelmäßig auf Verbesserungsmöglichkeiten überprüft werden.
Die Häufigkeit dieser Überprüfung hängt dabei von der Anlagenkategorie ab. Anlagen der Kategorie A jährlich, der Kategorie B alle zwei Jahre und Anlagen der Kategorie C alle 4 Jahre; Kleinemittenten (bis 25.000 Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2) im Jahr) sind ausgenommen. Auf Verbesserungsvorschläge der Prüfeinrichtungen ist ausdrücklich einzugehen.
Alle Änderungen des Monitoringkonzepts sind gemeinsam mit einer Unsicherheitsanalyse und einer Risikoanalyse an die zuständige Behörde zu übermitteln. Das Überwachungskonzept wird durch schriftliche Verfahrensanweisungen, sogenannte „Written Procedures“ ergänzt. Diese sind derart zu beschreiben, dass die Behörde deren Plausibilität und Eignung abschätzen kann. Da diese Verfahren nicht Teil des eigentlichen Konzepts sind, eigenen sie sich insbesondere dazu, häufig zu verändernde Teile wie beispielsweise das Dokumentenmanagement oder Analysepläne beizufügen.
Update 2025
Das Formular wurde mit Datum 11. Juli 2025 aktualisiert, um Änderungen der Monitoring-Verordnung abzubilden. Neben kleineren Anpassungen führten diese zur Erstellung eines neuen Blatts („J2_PermCCU“) zur Bestimmung von dauerhaft gebundenem CO₂. Darüber hinaus wurden neue Felder zur Beschreibung von Methoden hinzugefügt, etwa zum Transport von CO₂ und N₂O, zum Einsatz von Brennstoffen mit einem Emissionsfaktor von null sowie zur Berichterstattung gemäß Anhang Xa der MVO. Diese Ergänzungen finden sich in den Blättern D und J. Zudem wurden Tätigkeiten (z.B. die Verbrennung von Abfall) und entsprechende Stoffströme zur Auswahl in Blatt C hinzugefügt und neu strukturiert.
Neben kleineren Anpassungen führten diese zur Erstellung eines neuen Blatts, neuen Feldern zur Beschreibung von Methoden und neuen/überarbeiteten Auswahlmöglichkeiten für Tätigkeiten und Stoffströmen.
Update 2026
Das Formular wurde mit Datum 21. Juli 2026 aktualisiert, um einen Fehler bei der Benennung der Stoffströme zu beheben. Im Verlauf dieser Fehlerbehebung wurden auch die auswählbaren Stoffstromkategorien des Monitoringkonzepts an das Formular der Emissionsmeldung angepasst.
Es ist für Anlagen keine Überarbeitung des Monitoringkonzepts aufgrund der Änderungen des Formulars erforderlich, allerdings wird die Anwendung der neuen Version des Formulars für Anlagen empfohlen, die Stoffströme aufführen, auf die in der Vergangenheit keine Stoffstromkategorie zutraf.