Konsultation: Klima-Sozialplan

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Mit der Einführung des Emissionshandels für den Gebäude- und Verkehrssektor auf europäischer Ebene (ETS 2) sollen insbesondere Haushalte und Kleinstunternehmen, die am stärksten von den damit verbundenen Kosten betroffen sind, durch den Klima-Sozialfonds unterstützt werden.

Das Ziel des Klima-Sozialplan ist die Unterstützung von Maßnahmen und Investitionen zur Verringerung der Emissionen im Straßenverkehr und im Gebäudesektor, um die Kosten für finanziell schwächere Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmende zu senken, die von der Einbeziehung der Treibhausgasemissionen von Gebäuden und des Straßenverkehrs in den Anwendungsbereich vom Emissionshandel besonders betroffen sind. Die Einrichtung dieses Fonds erfolgt durch die Verordnung (EU) 2023/955.

Im Zeitraum vom 1. Jänner 2026 bis zum 31. Dezember 2032 werden Österreich aus dem Klima-Sozialfonds maximal 579 Millionen Euro zugewiesen, um den nationalen Klima-Sozialplan zu finanzieren. Zusätzlich ist eine nationale Ko-Finanzierung von mindestens 25 Prozent der geschätzten Gesamtkosten des Plans erforderlich.

Der Ministerrat hat am 2. April 2025 den Bundesminister für Finanzen in enger Abstimmung mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft mit der Erstellung des österreichischen Klima-Sozialplan beauftragt. Vortrag an den Ministerrat (PDF, 66 KB) (PDF, 66 KB).

Öffentlicher Konsultationsprozess

Im Juni 2025 hat bereits die erste öffentliche Konsultation zum Klima-Sozialplan stattgefunden. Die Rückmeldungen und Anregungen haben maßgeblich dazu beigetragen, den ersten technischen Entwurf des österreichischen Klima Sozialplan auszuarbeiten. Besonders freuen wir uns über die breite Beteiligung von Ländern, Gemeinden, Sozialpartnern, NGOs, Unternehmen und Privatpersonen. Auf Basis dieser Inputs und fachlicher Expertise aus den Bundesministerien und anderen relevanten Stellen ist der erste technische Entwurf des österreichischen Klima-Sozialplan entstanden. Dieser Entwurf umfasst sieben vorgeschlagene Investitionsmaßnahmen: vier im Gebäudesektor und drei im Verkehrssektor.

Wir laden nun herzlich ein, an der zweiten Konsultation des Klima-Sozialplan-Entwurfs teilzunehmen. Ihr Input ist entscheidend, um die im Planentwurf enthaltenen Investitionsmaßnahmen bestmöglich auszugestalten und zielgruppengerecht in Umsetzung zu bringen.

Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2023/955 ist eine öffentliche Konsultation auf Basis des ersten technischen Entwurfs des Klima-Sozialplans vorgesehen. Diese wird vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) koordiniert. Den Vorgaben der Verordnung folgend richtet sich die Konsultation insbesondere an lokale und regionale Behörden, Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner, einschlägige Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und sonstige Interessensträger.

Öffentliche Konsultation (bis 4. September 2026)

Hier kommen Sie zur Konsultation: Öffentliche Konsultation zum Klima-Sozialplan

Die Konsultation läuft bis 4. September 2026, 12:00 Uhr. Alle nach diesem Datum eingehenden Rückmeldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten Sie, pro Institution einen Fragebogen auszufüllen, und freuen uns auf Ihre wertvollen Beiträge.

 

Überblick über die Maßnahmen

Um Mittel aus dem Klima-Sozialfonds zu erhalten müssen Mitgliedsstaaten einen Klima-Sozialplan entwickeln, der Maßnahmen und Investitionen enthält, die energiearme und mobilitätsarme Haushalte, sowie von den Preiststeigerungen betroffene Haushalte, Verkehrsteilnehmende, und betroffene Kleinstunternehmen unterstützen. Im ersten technischen Entwurfs des Klima-Sozialplans finden Sie Details zu den Maßnahmen: Technischer Entwurf des österreichischen Klima-Sozialplans.

Hier lesen Sie einen Überblick über die beiden relevanten Sektoren.

Gebäudesektor

Der Planentwurf sieht Investitionen in die thermische Sanierung und den Heizungstausch für Schutzbedürftige sowie für einkommensschwache Haushalte vor – sowohl in Einfamilienhäusern als auch im mehrgeschossigen Wohnbau. Zudem sollen betroffene Haushalte gezielt durch Energieberatung gefördert werden. Diese Maßnahmen richten sich an ein breites Spektrum energiearmer Haushalte und greifen zahlreiche Rückmeldungen aus der ersten Konsultation auf.

Besonders hervorgehoben wurde dieser Fokus durch einen Beitrag aus einem Gebietskörperschaftsverbund der den „Tausch fossiler Heizsysteme durch Technologien wie Fernwärme oder Wärmepumpen“ als zentrale Maßnahme betonte. Auch Nichtregierungsorganisationen unterstrichen die Bedeutung dieser Investitionen. Eine NGO, die im Sozialbereich tätig ist, führte aus, dass „ein guter Anknüpfungspunkt für Sanierungsförderungen der gemeinnützige und kommunale Wohnbau sowie Gebäude sozialer Trägerorganisationen“ seien, da diese besonders vulnerable Gruppen betreuen – etwa in Mutter-Kind-Häusern, Übergangswohnheimen oder betreuten Wohngemeinschaften.

Ebenso basiert die Förderung von Energieberatung auf vielen Rückmeldungen aus der ersten Konsultation. Ein Beitrag betonte etwa die Notwendigkeit „niederschwelliger Beratung und Antragsunterstützung“, während der Beitrag aus einer Landesregierung den „Ausbau von Energieberatungen“ als essenziellen Ansatz hervorhob.

Verkehrssektor

Der Planentwurf sieht Investitionen in emissionsfreie Fahrzeuge für benachteiligte Regionen und Kleinstunternehmen sowie in Rad- und Fußinfrastruktur in benachteiligten Gebieten vor. Wie auch im Gebäudebereich greifen diese Maßnahmen zahlreiche Rückmeldungen aus der ersten Konsultation auf.

Ein Sozialpartner wies etwa darauf hin, dass die Umstellung auf emissionsfreie Busse für viele Gemeinden eine große Herausforderung darstellt. Auch die Bedeutung emissionsfreier Mobilität für Kleinstunternehmen wurde in der ersten Konsultation mehrfach betont. Zudem war der Ausbau der Radinfrastruktur in benachteiligten Gebieten eine der häufigsten Forderungen, eine Organisation aus dem Umweltbereich unterstrich prägnant: „Gute Radinfrastruktur verringert Mobilitätskosten.“

Kontakt

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Sektion VI – Klima
Abteilung VI/3 – Grüne Finanzen und Umweltökonomie
E-Mail

Weitere Informationen zum Klima-Sozialfonds sind in einem Policy Brief zusammengefasst, das im Auftrag des Klimaschutzministeriums von EY denkstatt verfasst wurde: Policy Brief: Soziale Ausgleichsmaßnahmen im Bereich Energieeffizienz und Mobilität für einen gerechten Übergang (PDF, 495 KB)