Klimasozialplan wird bei der Europäischen Kommission eingereicht  Klimaschutz muss alle mitnehmen: Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) setzt im Rahmen des Klimasozialplans gezielt auf die Dekarbonisierung und Sanierung von Gebäuden vulnerabler wie zum Beispiel einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen in Österreich.

Österreich hat seinen Klimasozialplan bei der Europäischen Kommission eingereicht, der die Basis für den Abruf der österreichischen Fondsmittel aus dem EU-Klimasozialfonds ist. Der Plan soll vulnerable Bevölkerungsgruppen – dazu gehören beispielsweise einkommensschwache Haushalte – gezielt erreichen und Unterstützung zur Reduktion der Abhängigkeit von fossiler Energie in Gebäuden und Mobilität bieten. Basis für den Plan ist die EU-Verordnung zum Klimasozialfonds. Ihr Ziel ist es Kosten für finanziell schwächere Gruppen zu senken, die von der Einbeziehung der Treibhausgasemissionen von Gebäuden und im Straßenverkehr in den Anwendungsbereich des Emissionshandels ab 2028 (ETS 2) betroffen sind. Der Klimasozialplan wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF), gemeinsam mit dem BMLUK dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) sowie dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) erarbeitet. Das BMLUK hat vor allem Maßnahmen im Gebäudesektor eingebracht.

Der Klimasozialplan wurde am 21.Oktober 2026 an die Europäische Kommission übermittelt, die den Plan über die kommenden Monate in Hinblick auf die EU-Vorgaben prüft.

Fördermaßnahmen des BMLUK mit sozialen Kriterien

Insgesamt sind im Klimasozialplan für die Maßnahmen des BMLUK knapp 440,9 Millionen Euro vorgesehen, die von europäischer und nationaler Seite dafür bereitgestellt werden sollen. Mit dem Budget aus dem Klimasozialfonds werden beispielsweise einkommensschwache bzw. schutzwürdige Haushalte im Zuge der Sanierungsoffensive mit höheren Förderungen unterstützt um ihnen damit den Zugang zu einem Heizungstausch und Sanierungen finanziell zu erleichtern.

Ziel ist es, betroffene Haushalte im Alltag zu entlasten. Ein geringerer Energiebedarf kann laufende Energiekosten senken, darüber hinaus führt eine thermische Sanierung zu mehr Wohnkomfort. Weitere Förderungen sollen auch Eigentümerinnen sowie Eigentümern oder Eigentümer:innengemeinschaften mehrgeschoßiger Wohnbauten zur Verfügung stehen, in denen mehrheitlich einkommensschwächere Haushalte leben.

Auch Betreiber von Gebäuden mildtätiger oder gemeinnütziger Organisationen zur Unterbringung schutzbedürftiger Personen werden über den Klimasozialplan durch ein spezifisches Programm adressiert.

Öffentliche Konsultation und breiter Stakeholderprozess

Die vorgesehenen Förderungen für benachteiligte Haushalte im Gebäudebereich wurden in Abstimmung mit betroffenen Gruppen erarbeitet. Der Planentwurf wurde zudem im Sommer 2026 in einem Konsultationsprozess der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt.

Fair Transition Observatory als wissenschaftliche Grundlage

Das BMLUK wird im Rahmen der Umsetzung des Plans ein österreichisches Fair Transition Observatory aufbauen. Es soll den bisherigen Just Transition Prozess des BMLUK weiterführen, den aktuellen Stand sowie künftige Entwicklungen zu den Chancen und Risiken für österreichische Haushalte transparent machen und für die Zwecke der Evaluierung von Maßnahmen systematisch darstellen.