DNSH-Kriterien der EU-Taxonomie in der Praxis
Die Do-no-significant-harm-Kriterien (DNSH) der EU-Taxonomie sollen sicherstellen, dass Investitionen keine erheblichen negativen Auswirkungen auf Klima- und Umweltziele haben. In Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt beleuchtet die neue Studie, wie es um die Anwendung und Erfüllung der DNSH-Kriterien durch österreichische Unternehmen in der Praxis steht
Im Zentrum der Analyse steht die Anwendung der DNSH-Kriterien in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Transport, die als jene Sektoren mit dem größten Impact auf die Transformation identifiziert wurden. Während der methodische Fokus auf Interviews mit realwirtschaftlichen österreichischen Unternehmen lag, wurden ergänzend auch Befragungen von Finanzinstituten durchgeführt. Ebenso erfolgte eine Einordnung der Ergebnisse durch Expert:innenanalysen.
Was sind die Herausforderungen und Best Practices in der DNSH-Anwendung?
Die Erfüllung von DNSH-Kriterien kann für Unternehmen mitunter eine Hürde für die Erreichung der Taxonomiekonformität darstellen. Je nach Sektor ergeben sich für Unternehmen unterschiedliche Herausforderungen, die von der erschwerten Lesbarkeit von Kriterien über unklare Interpretationsspielräume bis hin zu Ressourcenproblemen reichen. Die Herausforderungen unterscheiden sich auch im Hinblick auf die jeweiligen Klima- und Umweltziele stark. Anhand von Best Practice Interviews und Expert:inneneinschätzungen wurden praxisnahe Lösungsansätze identifiziert, um die Erfüllung der Kriterien für Unternehmen zu erleichtern.
Welche Synergien unterschiedlicher DNSH-Anforderungen gibt es?
Darüber hinaus untersucht die Studie Synergien zwischen den DNSH-Kriterien der EU-Taxonomie und gesetzlichen Anforderungen wie jener der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie der Anforderungen öffentlicher Finanzierungsinstrumente am Beispiel des Klima-Sozialfonds (KSF). Während zwischen KSF und DNSH-Kriterien der EU-Taxonomie durchaus Parallelitäten identifiziert wurden, bietet die UVP insbesondere Synergiepotenzial hinsichtlich der gegenseitigen Datenverwendung. Die Studie zeigt, ob und inwieweit Unternehmen Potenziale nutzen können, die sich aus inhaltlichen Überschneidungen der Anforderungen ergeben.
Rolle des öffentlichen Sektors
Zuletzt spielt auch der öffentliche Sektor eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Anwendung von DNSH-Kriterien. Die Studie zeigt, dass Institutionen auf österreichischer und europäischer Ebene Unterstützung bei der Auslegung, Datenerhebung und Benutzer:innenfreundlichkeit leisten können. Ebenso können die Kriterien durch Vereinfachungen in bestimmten Bereichen erleichtert werden.
Zu den Publikationen
- Download: Die "Do-no-significant-harm-Kriterien" der EU-Taxonomie (PDF, 2,6 MB)
- Executive Summary: Die "Do-no-significant-harm-Kriterien" der EU-Taxonomie (PDF, 1,2 MB)
Tipp
Lesen Sie mehr zur Funktionsweise der EU-Taxonomie und den aktuellen Kennzahlen österreichischer Unternehmen auf unserer Website: EU-Taxonomie Verordnung.
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