EmpCo-Richtlinie und die Green Finance Alliance
Die Empowering Consumers for the Green Transition-Richtlinie soll unzutreffende Umweltaussagen und damit Greenwashing verhindern. Mit der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie treten neue Anforderungen an Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel in Kraft. Als BMLUK-Initiative für einen nachhaltigeren Finanzmarkt hat sich die Green Finance Alliance diese neuen Rahmenbedingungen angesehen.
Von der Nachhaltigkeitsbotschaft zur überprüfbaren Verpflichtung
Ziel der EmpCo-Richtlinie ist es, Verbraucher:innen zuverlässige Entscheidungsgrundlagen für informierte Geschäftsentscheidungen zu bieten. Insbesondere die Täuschung von Verbraucher:innen durch irreführende Umweltaussagen sowie intransparente und nicht glaubwürdige Nachhaltigkeitssiegel soll verhindert werden. Verbraucher:innen werden dahingehend gestärkt, Produkte anhand nachvollziehbarer Informationen zu von Unternehmen getätigten Umweltaussagen und verwendeten Nachhaltigkeitssiegeln bewerten zu können. Das wiederum soll den Markt hinsichtlich ökologisch nachhaltiger Produkte fördern und negative Umweltauswirkungen reduzieren. In Österreich werden die relevanten Vorgaben der europäischen EmpCo-Richtlinie durch eine Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt.
Für Unternehmen heißt das: (Zukunftsgerichtete) Umweltaussagen müssen auf klaren Zielen, konkreten Maßnahmen und überprüfbaren Fortschritten beruhen. Genau dafür bietet die Green Finance Alliance (GFA) einen strukturierten Rahmen.
Die GFA-Mitgliedschaft: Ein nachvollziehbares Commitment
Die GFA ist ein vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) etabliertes Bündnis von Finanzunternehmen, die sich zu den Pariser Klimazielen bekennen und ihr Kerngeschäft konsequent danach ausrichten. Das langfristige Ziel der GFA für das Kerngeschäft von Finanzunternehmen: THG-neutrale Portfolios 2050 durch die kontinuierliche Reduktion der über die Portfolios verantworteten THG-Emissionen.
Um dieses langfristige Ziel zu erreichen, müssen die Mitglieder der GFA kurz- und mittelfristige zielführende Schritte setzen:
- Ausweitung grüner Aktivitäten im Kerngeschäft, wodurch positiver Impact gefördert und Kapital für die Finanzierung der Klimaziele mobilisiert werden soll;
- Klimarisiken managen und Resilienz gegenüber künftigen klimatischen und klimainduzierten Veränderungen fördern;
- Klima-Governance und Mainstreaming in allen relevanten Unternehmensbereichen forcieren.
Um das Erreichen des Ziels zu überwachen, hat die GFA einen wissenschaftsbasierten und transparenten Kriterienkatalog sowie eine von ihren Mitgliedern unabhängige Governance-Struktur mit festgelegten Entscheidungsprozessen etabliert. Die Erfüllung der von den GFA-Mitgliedern umzusetzenden Kriterien wird im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings evaluiert. Näheres dazu lesen Sie im GFA-Handbuch.
GFA-Logo als Nachhaltigkeitssigel und Umweltaussage über künftige Umweltleistungen
Finanzunternehmen, die das GFA-Logo tragen, bekennen sich zu dem langfristigen Klimaziel der Initiative. Das Logo ist als freiwilliges Nachhaltigkeitssiegel iSd EmpCo-RLeinzuordnen. Es vermittelt eine Aussage über künftige Umweltleistungen des GFA-Mitglieds. Die bestehende GFA-Governance bildet grundsätzlich die erforderlichen Elemente ab.
Auch in Bezug auf Umweltaussagen, die die künftige Umweltleistung der GFA-Mitglieder in Hinblick auf ihre GFA-Mitgliedschaft betreffen, genügen die Modalitäten der GFA (regelmäßiges Monitoring und unabhängige Governance) den Anforderungen der EmpCo-RL. Die Fähigkeit, den Fortschritt der GFA-Mitglieder hinsichtlich der aufgestellten Verpflichtungen und Ziele zu überwachen, kann den im UWG umgesetzen Vorgaben der EmpCo-RL entsprechend der GFA übertragen werden. Die Aufgabe des externen Sachverständigen wird über die GFA-Governance-Struktur nach Maßgabe des Monitoring-Systems der GFA wahrgenommen.
Zur Erfüllung der Anforderungen im Rahmen der GFA-Mitgliedschaft können daher folgende Punkte festgehalten werden:
- Den Mitgliedern der GFA werden klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen auferlegt;
- diese Verpflichtungen sind in Form eines detaillierten und realistischen Umsetzungsplans mit messbaren und zeitgebundenen Zielen, der den im UWG umgesetzten Vorgaben der EmpCo-RL entspricht, festgehalten;
- die Einhaltung der Ziele bzw Umsetzungspläne wird durch das ausgiebige, transparente und detailliert ausgestaltete Governance- bzw Monitoringsystem der GFA überwacht;
- die Rolle des externen Sachverständigen kann dabei von jeder (staatlichen) Stelle eingenommen werden, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die GFA erfüllt mit ihrer Governance-Struktur (insbesondere über das Lenkungsgremium und das Umweltbundesamt als Koordinierungsstelle) die Anforderungen, die an einen „externen Sachverständigen“ gestellt werden.
Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Ausführungen geben insbesondere die rechtliche Einschätzung der rechtlichen Analyse der GFA von September 2026 wieder.
Weiterführende Informationen
- EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition”
- EU-Verbraucherschutz- und Lauterkeitsrecht: Aktuelle Entwicklungen im EU-Verbraucherschutzrecht bzw. Lauterkeitsrecht
- MEMO zur Bedeutung der EmpCo-Richtlinie für die Green Finance Alliance